Was kann ich zu meiner Sicherheit unternehmen, bevor es brennt?
- In Bayern gilt seit 01.01.2018 auch für alle Bestandsbauten die sogenannte Rauchwarnmelder-Pflicht, geregelt in der Bayerischen Bauordnung insbesondere in Artikel 46 (4) BayBO
- Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in
– Schlafräumen
– Kinderzimmern
– Fluren, die aus Aufenthaltsräumen ins Treppenhaus oder Freie führen. (je Stockwerk) - Verantwortlich für den Einbau des Rauchwarnmelders ist der Eigentümer, der Besitzer (z.B. Mieter) ist für den betriebsbereiten Zustand der Rauchwarnmelder verantwortlich.
- Zusätzliche Informationen zum Brandschutz im Mietshaus finden Sie auch unter https://www.mietrecht.com/brandschutz/
- Für weitere Fragen zur Rauchwarnmelderpflicht in Bayern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
sonstiges
Sinnvoll, zum Teil auch verpflichtend, ist im Privathaus auch ein Feuerlöscher (z.B. ein ABC-Pulverlöscher) und oder eine Löschdecke.
– Welcher Feuerlöscher ist für mich der geeignetste? –> zum Ratgeber
– Allgemeine Brandschutztipps
– für die Weihnachtszeit
– für die Grillsaison
– Brandschutz-Magazin